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Der Rechtsfall Pelikan – Brother

Juli 2010 - Bereits seit Mai 2008 versucht Geräte- und Zubehörhersteller Brother mithilfe diverser gerichtlicher Anträge, Pelikan sowie andere Drittanbieter vom Patronenmarkt für seine wichtigsten Druckertypen zu verdrängen. Brother stützt sich dabei im Wesentlichen auf Gebrauchsmusterabzweigungen aus ungeprüften Schutzrechten.

Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1000/LC970 kompatibel sind, hat Pelikan ein von Brother Ende des letzten Jahres initiiertes Verfügungsverfahren bereits abgewehrt. Mithilfe von zwei Gebrauchsmuster¬abzwei¬gungen hatte Brother versucht, den Schutzbereich so zu erweitern, dass möglichst viele kompatible Patronen der entsprechenden Druckertypen als verletzende Produkte gerichtlich angegriffen werden. Doch dieses Unterfangen ist bis heute nicht von Erfolg gekrönt, die entsprechenden Pelikan-Patronen werden auch weiterhin in Deutschland vertrieben.

Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1100/LC980 kompatibel sind, behauptet Brother, die von Pelikan hergestellten und vertriebenen Tintenpatronen würden ein europäisches Patent sowie ein deutsches Gebrauchsmuster verletzen.

Aus diesem Grund hat Brother am 17.5.2010 zwei Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG gestellt, denen das Landgericht Düsseldorf am 19.5.2010 gefolgt ist, ohne der Pelikan Vertriebsgesellschaft vorheriges rechtliches Gehör zu gewähren. Pelikan hat einen sofortigen Lieferstopp sowie die Einstellung sämtlicher Werbemaßnahmen bezüglich der betroffenen Patronentypen veranlasst.

Pelikan hat gegen diese beiden einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt. Dabei macht Pelikan im Wesentlichen gel¬tend, dass den strittigen Schutzrechten weder eine technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Pelikan hat in der Zwischenzeit Löschungsklage erhoben sowie Einspruch eingelegt.

Es gehört zu Pelikans Prinzipien, das geistige Eigentum Drit¬ter zu respektieren und bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen. Diese werden im 2007 neu eröffneten Technologiezentrum im Schweizer Wetzikon, einem hochmodernen Forschungszentrum mit höchsten tech¬ni¬schen Standards, entwickelt. Dabei betreibt Pelikan einen hohen Auf¬wand, um Patentverletzungen generell auszuschließen. Im Rahmen seiner umfassenden Patentpolitik setzt Pelikan auch externe Berater zur Patentabklärung ein.

Die Stärke von Pelikan liegt nicht nur in der über 170-jährigen Erfahrung bei der Herstellung von Tinten und kostengünstigen Verbrauchsmaterialien, sondern auch in der schnellen Reaktion auf Marktgegebenheiten. Die Pelikan Gruppe besteht unter anderem aus acht eigenen Produktionswerken weltweit, sowie einer eigenen Forschung und Entwicklung.



 
 
 
 
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