Der Rechtsfall Pelikan – Brother
Juli 2010 - Bereits seit Mai 2008 versucht Geräte- und Zubehörhersteller Brother mithilfe
diverser gerichtlicher Anträge, Pelikan sowie andere Drittanbieter vom Patronenmarkt
für seine wichtigsten Druckertypen zu verdrängen. Brother stützt sich dabei im Wesentlichen
auf Gebrauchsmusterabzweigungen aus ungeprüften Schutzrechten.
Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1000/LC970 kompatibel sind, hat Pelikan
ein von Brother Ende des letzten Jahres initiiertes Verfügungsverfahren bereits abgewehrt.
Mithilfe von zwei Gebrauchsmuster¬abzwei¬gungen hatte Brother versucht, den Schutzbereich
so zu erweitern, dass möglichst viele kompatible Patronen der entsprechenden Druckertypen
als verletzende Produkte gerichtlich angegriffen werden. Doch dieses Unterfangen ist
bis heute nicht von Erfolg gekrönt, die entsprechenden Pelikan-Patronen werden auch
weiterhin in Deutschland vertrieben.
Bei Patronen, die zu Originalpatronen des Typs LC1100/LC980 kompatibel sind, behauptet
Brother, die von Pelikan hergestellten und vertriebenen Tintenpatronen würden ein
europäisches Patent sowie ein deutsches Gebrauchsmuster verletzen.
Aus diesem Grund hat Brother am 17.5.2010 zwei Anträge auf einstweilige Verfügung
gegen die Pelikan Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG gestellt, denen das Landgericht
Düsseldorf am 19.5.2010 gefolgt ist, ohne der Pelikan Vertriebsgesellschaft vorheriges
rechtliches Gehör zu gewähren. Pelikan hat einen sofortigen Lieferstopp sowie die
Einstellung sämtlicher Werbemaßnahmen bezüglich der betroffenen Patronentypen veranlasst.
Pelikan hat gegen diese beiden einstweiligen Verfügungen Widerspruch eingelegt. Dabei
macht Pelikan im Wesentlichen gel¬tend, dass den strittigen Schutzrechten weder eine
technische Neuerung noch eine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt. Pelikan hat
in der Zwischenzeit Löschungsklage erhoben sowie Einspruch eingelegt.
Es gehört zu Pelikans Prinzipien, das geistige Eigentum Drit¬ter zu respektieren und
bei der Produktentwicklung eigene technische Lösungen umzusetzen. Diese werden im
2007 neu eröffneten Technologiezentrum im Schweizer Wetzikon, einem hochmodernen Forschungszentrum
mit höchsten tech¬ni¬schen Standards, entwickelt. Dabei betreibt Pelikan einen hohen
Auf¬wand, um Patentverletzungen generell auszuschließen. Im Rahmen seiner umfassenden
Patentpolitik setzt Pelikan auch externe Berater zur Patentabklärung ein.
Die Stärke von Pelikan liegt nicht nur in der über 170-jährigen Erfahrung bei der
Herstellung von Tinten und kostengünstigen Verbrauchsmaterialien, sondern auch in
der schnellen Reaktion auf Marktgegebenheiten. Die Pelikan Gruppe besteht unter anderem
aus acht eigenen Produktionswerken weltweit, sowie einer eigenen Forschung und Entwicklung.

